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   OLG Hamm, 29.01.1998 - 1 VAs 7/98   

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OLG Hamm, 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 (https://dejure.org/1998,48240)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 (https://dejure.org/1998,48240)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 1 VAs 7/98 (https://dejure.org/1998,48240)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    In Ermangelung anderer Rechtsbehelfe steht gegen die Entscheidung, ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung nicht anzuregen, bei der es sich um einen Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung für den betroffenen Verurteilten handelt, wegen der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG zur Verfügung (vgl. BVerfG NJW 1997, 3013; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris; Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris).

    Der Senat kann hingegen nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Vollstreckungsbehörde setzen (Senat StV 2010, 147 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris).

  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14

    Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der

    In Ermangelung anderer Rechtsbehelfe steht gegen die Entscheidung, ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung nicht anzuregen, bei der es sich um einen Rechtsakt mit unmittelbarer Außenwirkung für den betroffenen Verurteilten handelt, wegen der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG zur Verfügung (vgl. BVerfG NJW 1997, 3013; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris; Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris).

    Der Senat kann hingegen nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Vollstreckungsbehörde setzen (Senat StV 2010, 147 m.w.N; Senatsbeschluss vom 29.01.1998 - 1 VAs 7/98 - juris).

  • OLG Hamm, 16.03.1999 - 1 VAs 1/99

    Überstellung zur Strafvollstreckung, Vollstreckungsdauer, Ermessensentscheidung,

    Mangels anderweitiger Rechtsbehelfsmöglichkeiten ist hierfür der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1998 - 1 VAs 7/98 - Senatsbeschluß vom 14. Juli 1998 - 1 VAs 31/98 -).
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 1 VAs 52/00

    Strafvollstreckung im Heimatland; Aussetzung der Strafvollstreckung wegen

    Mangels anderweitiger ist hierfür der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Beschlüsse des Senats von 29. Januar 1998 - 1 VAs 7/98 - 14. Juli 1998 - 1 VAs 31/98 - und vom 3. September 1998 - 1 VAs 45/98 -).
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